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BAG, 11.09.1956 - 3 AZR 31/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsentgelt: Ansprüche von Gemeindeangestellten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Angestellte - Anzahl der Gemeindeeinwohner - Anspruch auf tarifliches Gehalt - Geltungsbereich der TOA - Anspruch auf Kindergeld
Verfahrensgang
- LAG München, 15.12.1954 - Ber.Reg. Nr. 588/54
- BAG, 11.09.1956 - 3 AZR 31/55
Papierfundstellen
- BAGE 3, 149
- DB 1956, 1016
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 09.03.1955 - 1 ARV 1/54
Bunderversicherungsanstalt: Wechsel der Beschäftigungsverhältnisse
Auszug aus BAG, 11.09.1956 - 3 AZR 31/55
Eine Auslegung eines Gesetzes, die einen Verstoß gegen übergeordnete Verfassungsnormen vermeidet, verdient stets den Vorzug gegenüber einer anderen, wenn auch an sich Möglichen Auslegung, bei der dies nicht der Fall ist (BVerfGE 2, 267, 282; BAGE 1, 281, 286).
- VerfGH Bayern, 03.02.2009 - 111-IX-08
Volksbegehren Bayerisches Mindestlohngesetz
aa) Das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen stellt seit dem Zeitpunkt seines Erlasses im Jahr 1952 eine erschöpfende bundesrechtliche Regelung für Mindestlöhne dar (vgl. BAG vom 11.9.1956 = BAGE 3, 149).Der Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.9.1956 (BAGE 3, 149) führt nicht weiter, da diese Entscheidung keinerlei Begründung enthält.